Mittwoch, 10. Oktober 2012

Freiwillige Gerichtsbarkeit und Staatsangehörigkeit "Personalausweis" - Sommers Sonntag 2

1 Kommentar:

  1. Text zum Video:



    http://www.hoTodi.tv zeigt wie es geht! Tobias Sommer macht sich seine Gedanken über die freiwillige Gerichtsbarkeit. Im Jahre 1950 wurde die staatliche Gerichtsbarkeit in der Bundesrepublik von Deutschland aufgehoben. Seitdem findet das „Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FGG) bzw. seit 2009 das „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" (FamFG) Anwendung.

    Was bedeutet das eigentlich für die Bürgen des Bundes, auch Bundesbürger genannt?

    Hier einiges an Literatur zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Amazon: http://goo.gl/0n6zs
    Und zum Staatsangehörigkeitsrecht: http://goo.gl/0n6zs

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