Sonntag, 10. Juni 2012

stadtblickpunt: Wie gehe ich richtig vor gegen Behördenwillkür?

   nachfolgendes erhalten von Lynn z. K. und zur Diskussion, an Lynn: mit unser Staat ist das Deutsche Reich gemeint, oder ?

Auszug aus dem Text von Stadtblickpunkt:

.....
Dieser Rechtsakt, der Ihre Exterritorialität juristisch geltend macht, ist vollzogen, wenn Ihr gültiger Antrag auf
einen Reichspersonalausweis (unterschrieben, mit allen notwendigen Unterlagen und bezahlt) beim Ministerium
des Innern vorliegt.....

Frage: sollte es nicht Reichspersonenausweis heissen !? selbst Tina Wendt hat dies entsprechend geändert gehabt

Frage an Peter Pawlak: hast Du mal Kontakt zu Freiherr Klaus Dieter von Heerda aufgenommen ?

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Wer nicht für uns ist, ist gegen uns... warum nur fällt mir jetzt dieser Satz ein?
Und - WELCHER "STAAT" ist überhaupt gemeint, mit dessen "Obrigkeit" man früher oder später Streit bekommt?

------ Weitergeleitete Nachricht ------
Von: "Pawlak, Peter" <pplak44dr@googlemail.com>
An: "Lynn Aman" <lynnaman@s-vd.de>
Gesendet: 09.06.2012 17:28:18
Betreff: Re: Wie gehe ich richtig vor gegen Behördenwillkür?
zu tun wäre,sich mit der geschäftsf.R.Regierung Noack-Zimmermann in Kontakt zu bringen,um das D.R.wieder zu beleben.Wer das nicht will,ist kein glaubwürdiger.
Pp

Am 9. Juni 2012 17:12 schrieb Lynn Aman <lynnaman@s-vd.de>:

Wie gehe ich richtig vor gegen Behördenwillkür?

Wer sich zu unserem Staat bekennt, der bekommt früher oder später Streit mit der “Obrigkeit”.
Denn diese wendet mit maschinenhafter Gleichgültigkeit das “bundesdeutsche Rechtssystem” an,   während wir alle tatsächlich dem geltenden Reichsrecht und dem Besatzungsrecht zu unterstehen haben.
Was genau ist in solchen Fällen zu tun? Hier unsere Zusammenfassung:
1.: die Situation
Die ehemalige Bundesrepublik Deutschland ist seit dem 18. Juli 1990 eine Namens-Verwirr-Konstruktion im  Firmenmantel anstelle eines Staates (BMdJ: “durch demokratisch legitimierte Strukturen ersetzt”… blabla…)
und hat seitdem eine Art “freiwillige Zwangsmitgliedschaft” anstelle eines Volkes eingeführt.
Diese ach so freiwillige Mitgliedschaft wird “unwiderlegbar vermutet“ und erneuert, solange und sowie wir  – an politischen Wahlen teilnehmen
- Steuern erklären
- in einem “Gericht” Platz nehmen, auch nur dessen Saal betreten oder
- die Legitimation des “Richters” nicht erfragen
- mit (erloschenem) “Bundesrecht” juristisch argumentieren
- Zahlungen an den “Staat” und seine “Institute” ohne ausdrücklichen Vorbehalt leisten
- irgendeinen Dienst dieses “Staates” in Anspruch nehmen (KFZ-Zulassung o.ä.)
- nicht ausdrücklich die Zugehörigkeit per Rechtsakt aberkennen
2.: das Ende der Zwangsmitgliedschaft
Dieser Rechtsakt, der Ihre Exterritorialität juristisch geltend macht, ist vollzogen, wenn Ihr gültiger Antrag auf
einen Reichspersonalausweis (unterschrieben, mit allen notwendigen Unterlagen und bezahlt) beim Ministerium
des Innern vorliegt. Dieser Ausweis muß Ihnen also noch nicht ausgehändigt sein, der Antragseingang genügt,
um den Zeitpunkt zu fixieren. Von jetzt an können Sie sich juristisch auf Ihren Status als Staatsangehöriger des
Deutschen Reiches berufen und entsprechende rechtliche Argumente verwenden. Vorher ist das sinnlos
(vgl. Pt. 1.), obwohl Sie Staatsbürger durch Geburt sind.
3.: die Anwendung von “Bundesrecht” und “Grundgesetz”
Tatsächlich ist das erloschene Bundesrecht nur noch auf Fälle anzuwenden, die vor dem 18. Juli 1990
begründet wurden, denn bis dahin galt es. Eine grundsätzliche gerichtliche Auseinandersetzung dazu
- selbst wenn sie von einem legitimierten Gericht zugelassen werden würde – ist unter dem BRD-Regime allerdings
völlig chancenlos, weil politisch nicht gewollt. Sie hätten zwar Recht, aber Sie würden es derzeit nicht bekommen.
4.: die Anwendung von internationalem Recht, “EU-Recht” und UN-Beschlüssen
Für Staatsbürger des Deutschen Reiches gelten die Gesetze des Deutschen Reiches. Diese sagen aus
(Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 27 / 2007),  daß EU-Recht kein Rechtsmittel darstellt und lediglich die
  Konvention des Europarates zum Schutze der Menschenrechte vom 04. Novemer 1950 als Rechtsnorm
anerkannt ist.
Die Anwendung von irgendwelchen UN-Beschlüssen durch Staatsbürger des Reiches verbietet sich von selbst -
die UN wurde nicht für, sondern gegen das Deutsche Reich und sein Volk gegründet.
5.: die richtige Vorgehensweise: Legitimation!
Um einer an Sie gerichteten “staatlichen” Forderung oder einem “Rechtsakt” von sogenannten “Gerichten”
juristisch korrekt zu begegnen, gilt es zunächst, Ihren rechtlichen Status zu klären – und den des Gegenübers.
Dazu gibt es ein vorgefertigtes Schreiben, welches nach Erfüllung von Punkt 2. angewandt werden kann.
“Ich bin Staatsbürger des Reiches”, steht in etwa darin, “und Ihr “Rechtssystem” ist erloschen – Sie wissen das.
Wer hat Sie wann zur für Deutschland geltenden Rechtsordnung zugelassen? Sie haben drei Wochen Zeit,
um nachzuweisen, daß Sie für mich zuständig und rechtlich zulässig sind, anderenfalls muß ich
Sie beim US-department of justice anzeigen.” – Zur Information hier die Adresse:
US-Departement of Justice
  Secretary of State
  950 Pennsylvania Avenue NW
  Washington D.C. 20530 – 0001 USA
ACHTUNG: Formulieren Sie den Text nicht selbst,
sondern verwenden Sie ausschließlich das auf Ihre Daten abgeänderte Normschreiben!
Das ganze ist nur rechtswirksam, wenn jedes Detail stimmt.
Im Zweifel ziehen Sie einen Rechtssachverständigen zu Rate. (Nachweis unter KONTAKT)
  Zusatznutzen: Adressieren Sie das Schreiben (Einschreiben/Rückschein!) an den Sachbearbeiter – aber im Betreff
und im Text schreiben Sie außerdem den jeweiligen “Behördenleiter” mit an. Der Adressat reicht Ihr Schreiben
nach der Lektüre an seinen Chef weiter – und beide wissen, daß der andere es bekommen und gelesen hat.
Das verhindert ein bequemes Ablegen im Papierkorb und bringt wieder einige Menschen zum Nachdenken.
6.: die üblichen Reaktionen: tierisch!
- “drei Affen“: man reagiert gar nicht (weitaus am häufigsten).
- “mein Name ist Hase“: derselbe Vorgang wird Ihnen mit geändertem Absender erneut zugestellt.
- “King Kong“: erzürntes (Norm!-)Antwortschreiben, welches Ihre geistige Gesundheit in Zweifel zieht.
- “Vogel Strauß“: Verweisung der Angelegenheit an andere Stellen – nur selbst nicht die Finger verbrennen…
Im ersten Falle warten Sie die Frist ab (Empfangsdatum + 21 Tage), in allen anderen schreiben Sie sofort
die erwähnte Anzeige, wiederum per Einschreiben mit Rückschein. (Normschreiben hier)
Denn der neue Brief stellt zwar eine Reaktion der Behörde dar – aber eben die falsche.

  7.: der Anzeigen-Turbo: “…und Strafverfolgungsantrag” 
Sollte der Sachverhalt so gravierend Ihre Rechte verletzen, daß eine möglichst umgehende Reaktion
der US-Strafbehörden geboten erscheint, so fügen Sie in dem Schreiben dem Begriff “Strafanzeige” die Worte
und Strafverfolgungsantrag” hinzu.
8.: die Benachrichtigung – wie Sie per Post Ihren Vorgang auf Eis legen
Nach Erhalt des Rückscheins vom US department of justice schreiben Sie der “Behörde” noch einmal – diesmal
eine Anzeigenbenachrichtigung, welche ebenfalls als Normschreiben verfügbar ist. Der letzte Passus dieser
Benachrichtigung setzt den Empfänger davon in Kenntnis, daß der ursprünglich gegen Sie in Gang gesetzte
  Rechtsakt zu ruhen hat, bis das von Ihnen eingeschaltete, tatsächlich zuständige Gericht eine Entscheidung
hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Vorgangs getroffen hat. Sollte die “Behörde” in der Zwischenzeit irgendwelche
weiteren Maßnahmen treffen, so erfüllt das den Tatbestand eines verbotenen Eingriffs in ein Militärstrafverfahren
und wird zusätzlich und nach Militärstrafrecht geahndet.

  9.: der direkte Weg – wenn gar nichts mehr hilft
Mangelnde Einsicht seitens der “Bundesbehörden” trotz dieser Vorgehensweise kommt gelegentlich vor. Manche
sogenannten “Ämter”, “Richter” oder “Polizeibedienstete” wollen die Wahrheit einfach nicht wissen.
In solchen Fällen reichen Sie den bis dahin aufgelaufenen Schriftverkehr komplett brieflich bei der für Sie
zuständigen Besatzungskommandantur ein. Die Adressen sind:

in der britischen Zone:
  British Forces Chief Liaison Officer
  SLO Paderborn Garrison
  Postfach 7125
  33078 Paderborn
in der russischen Zone:
  Botschaft der Russischen Förderation
  Des Hohen Kommissars der Millitärregierung
  Herrn Botschafter Wladimir W. Grinin
  Unter den Linden 63-65
  D-10117 Berlin
in der US- und französischen Zone
  Herrn US Admiral James G. Stavridis
  HQ EUCOM/ECPA
  Gebäude 2308
  70569 Stuttgart
10.: der Sinn der Übung: Benachrichtigung der Gerichtsbarkeit
Daß Sie im Recht sind, bezweifelt niemand. Aber um Recht zu bekommen, brauchen Sie ein zuständiges
und zulässiges Gericht. Ein solches existiert in der BRD gar nicht. Im Reich zwar schon, aber das Reichsgericht
verfügt noch nicht über die Möglichkeiten, seinen Urteilen Geltung zu verschaffen. Im Klartext: keine Exekutive.
Die ist momentan noch den Alliierten vorbehalten. Diese wissen recht genau, in welchem Umfang in der BRD
das Recht mit Füßen getreten wird. Und sie beabsichtigen auch durchaus, die fraglichen Übeltäter zur Verantwortung
zu ziehen. Dafür ist es notwendig, die Gerichtsbarkeit der Alliierten von den Vorgängen im einzelnen zu unterrichten.
Das ist Ihre Chance: legen Sie einen möglichst kompletten Vorgang an über die an Ihnen verübten Verbrechen,
mit Fotos, Aufnahmen, Aussagen, Belegen und Gedächtnisprotokollen, kurz: bereiten sie sich darauf vor, Ihren
Standpunkt vor einem ordentlichen Gericht darzulegen und Ihr Recht einzufordern.
Denn dieser Zeitpunkt wird kommen – und zwar etwas früher, als den meisten klar sein dürfte.

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