Freitag, 18. März 2011

Herr Samjeske zu RA Ramm

 - allen z. K. und zur Diskussion - Sehr geehrter Herr RA Ramm,
 
leider ist es aber so, dass die meisten Menschen nur noch schwer zu erreichen sind, wie bewerten Sie das Schreiben welches an das Finanzamt Bad Kreuznach ging, anschl. wurde die Pfändung aufgehoben, evtl. könnte man daraus ein Infoblatt machen ? Momentan drucke ich auf die Rückseite dieses Blattes den Antrag zu “Tinas Reichsausweis”...
Hinweis: unter Ihren anderen Post "Lenniger" hat Herr OTL d. R. Schröpfer einen Kommentar geschrieben, evtl. könnten Sie versuchen die klugen Köpfe zusammenzuführen, sicher gehört auch Herr RA – momentan stillgelegt – Putzhammer dazu, Herr RA Schmidt, etc.
 
  wenn die Tina nicht nur Ausweise rausgibt sondern evtl. zusammen mit Herrn Dipl. Manfred Schmidt auch Steuern für unseren Rechtsstaat erhebt, könnten Sie sicher auch entsprechend entlohnt werden....
 
            Mit freudlichen Grüßen !  Stefan G. Weinmann
 
Sent: Friday, March 18, 2011 4:27 PM
Subject: WG: Ihre Stellungnahme zur BRD bei Stefan G. Weinmann
 
Hallo Herr Weinmann,

bitte veröffentlichen Sie doch die untere Mitteilung von Herrn Samjeske… Es wichtig, um die Menschen zum Nachdenken zu bringen!

Lichte Grüsse


Von: heltax@web.de [mailto:heltax@web.de]
Gesendet: Dienstag, 15. März 2011 22:10
An: 'Torsten Ramm - Rechtsanwalt'
Betreff: AW: Ihre Stellungnahme zur BRD bei Stefan G. Weinmann

Guten Tag Herr Ramm!  Ich habe versucht, den folgenden Kommentar zu der „Lenniger-Untersuchung“ zu veröffentlichen:

Eine hervorragende Untersuchung, die überhaupt nichts mit der Frage nach dem Bestehen des Deutschen Reiches zu tun hat, denn dieses Bestehen ist keine Frage. Bereits der Parlamentarische Rat erkannte, daß das Deutsche Reich existiert. Er hat dieses in seiner Klugheit eben nicht Deutsches Reich genannt, sondern Bundesrepublik Deutschland. Dies einmal, weil viele Deutsche, nicht nur „die Nazis“ oder die „SS, SA, GeStapo, die Wehrmacht, die Gerichte, die Verwaltung, die Gesetzgebung“, sondern jeweils einzeln und damit in eigener Verantwortung handelnde Menschen, schwerste Verbrechen verübt haben und die Staatengemeinschaft eben nicht ständig an das "Deutsche Reich" erinnert werden sollte.  Zum Anderen ist das Deutsche Reich geteilt worden, so daß die „Westzonen“ nur einen kleinen Teil des Deutschen Reiches darstellten. „ BRD“ war unter diesem Gesichtspunkt genial. Auch das Streben nach Wiedervereinigung war zulässig, ja wünschenswert.

Falsch ist auch, daß die Alliierten das Grundgesetz den Deutschen vorgeschrieben haben. Sie haben lediglich darüber gewacht, daß sich die Deutschen eine „Verfassung“ geben sollten, damit diese in die „Selbstverwaltung“ entlassen werden können. Diese „Verfassung“ wurde dann Grundgesetz genannt, eben unter Hinweis auf o. a. Gesagtes. 

Es kommt auch gar nicht darauf an, wer etwas zu einem Gesetz beigesteuert hat, es kommt endgültig allein darauf an, welche Qualität dieses Gesetz hat. Und bitte, die Freiheitserklärung der Amerikaner, die Deutsche Verfassung von 1848, die Französische Verfassung aus dem Jahr 1946 waren doch keine schlechten Vorlagen. Ein jahrhundertelanger Kampf um Menschenrechte und Gewaltenteilung fand im Grundgesetz ein hervorragendes Ergebnis. Einfluß nahm ebenfalls die UN-Charta III/217 A , vom 10.12.1948. Daß die West-Alliierten das Grundgesetz prüften ist unter dem Gesichtspunkt deren Hoheitsrechte nach der Kapitulation doch nachvollziehbar. Dieses „Grundgesetz“ wurde von Deutschen für Deutsche am 23.05.1949 von der „Verfassungsgebenden Versammlung“ verabschiedet und vom 01. Deutschen Bundestag im September 1949 als höchste Rechtsgrundlage der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert.  Jeder Deutsche sollte froh sein, daß er dieses Gesetz als „Seine Grundlage“ besitzt und anwenden nicht darf, kann, soll – nein! sondern anwenden muß!!! Und dessen Genialität zeigt sich bereits darin, daß die Gesetzgebung an dieses Grundgesetz gebunden ist und zwar unmittelbar, und daß alle Macht vom Volk ausgeht. „Macht vom Volk“ -   a l l e   Macht. Also ist das Volk der höchste Deutsche Souverän.

Diese Stellung überträgt auch Pflichten. Die erste Pflicht ist, das Volk muß seine Angestellten, die „Sachwalter“ kontrollieren. Genau diese Kontrolle wurde und wird nicht ausgeführt. Die „Sachwalter“ tanzen dem Souverän „auf der Nase herum“.

Und dieses Versäumnis hat Herr Lenniger aufgedeckt. In vielen Aufsätzen in einem nun jahrzehntelangem Kampf, nicht für sich, sondern dafür, daß in der BRD – in diesem Sinne in Deutschland - endlich das Grundgesetz Wirksamkeit erhält und alle Staatsorgane, Gerichte und Behörden die Grundrechte gewährleisten. Daß diese eben genau dieses nicht ausführen, sondern dem Bürger, den Status eines CDM (eines capitis deminutio Maxima) zuweisen ist eben nur dadurch möglich, daß der Souverän, s. o. seine Pflichten vernachlässigt. Herr Lenniger erinnert in hochqualifizierten Ausarbeitungen daran und erklärt die Grundrechte und deren Wirkung. Er erklärt, was die Staatsorgane aus den „Grundrechten“ machen, er zeigt auf,  daß sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02,  NJW 2003, S. 1236 <1237>). Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.   Der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle bezüglich des ihn betreffenden Handelns oder Unterlassens der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 40, 272 [275]). Den die Rechtspositionen des Bürgers schützenden Verfassungsvorschriften, insbesondere den Grundrechten und ihnen gleichkommenden Bestimmungen ist eine möglichst große Wirkungskraft zu verleihen. Dabei ist derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben, ‚die die juristische Wirkungskraft der betreffenden Norm am stärksten entfaltet (Thoma)'" (in Bezug genommen z.B. in BVerfGE 32, 54 [71]) und: "Die Grundrechte bilden einen untrennbaren Teil der Verfassung; sie sind der eigentliche Kern der freiheitlichen demokratischen Ordnung des staatlichen Lebens im Grundgesetz“.

Diesen Ansprüche genügt das BVerfGG selber nicht, was dadurch einer  besonderen Bedeutung beiliegt, weil dieses Gesetz vom BVerfG selbst entwickelt worden sein soll und dieses – in seiner Aufgaben der Hüter des Grundgesetzes sein zu sollen – durch Mißachtung der Grundrechtegarantie aus Art. 19 Abs. 1 (Zitiergebot) bereits damals seine zukünftigen Absichten durchblicken ließ. Und bemerkt hat es öffentlich niemand, bis eben auf Herr Lenniger.  Also gilt es Herrn Lenniger nicht zu bekämpfen, sondern ihn zu unterstützen, denn er pocht auf die Grundrechte, verlangt, daß diese keine inhaltslosen Floskeln sind, die nur auf dem Papier stehen (So auch Herr. Prof. Dr. Papier).

Wenn Sie die Grundrechte durchsetzen, dann können Sie Deutschland    R I E S E N G R O S S   machen, dann wird Ihnen die ganze Welt folgen!

Helmut Samjeske
10589 Berlin
Tegeler Weg 25

1 Kommentar:

  1. Es ist schon lange bekannt, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 weiter besteht, zur Zeit aber nicht handlungsfähig ist. Dazu existieren auch Urteile des BVG. Auch ist bekannt, dass wir mind. seit 1949 als Volk total "veräppelt" werden- man könnte es auch drastischer ausdrücken. "Ein Volk ist erst verloren, wenn die Sieger die Geschichtsbücher schreiben....."!!.... und die Pflege deutscher Schuld und die Pflege deutschen Schuldbewußtseins sind (seit 1945) ein Herrschaftsinstrument....!(Johannes Gross)
    Auch ist ganz klar, dass dem deutschen Volk das GG von den Siegern aufs Auge gedrückt wurde.
    Was Herr Samjeske da schreibt, ist also lange bekannt.
    Nur was verändern diese wiederholten Aussagen??!
    WW

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