Dienstag, 14. Dezember 2010

Chinesen bemängeln "Richterurkunden"

 nachfolgendes erhalten vom "Verein gegen Willkür"


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Kurzzusammenfassung:
Mein Name: Bertil Weidenmüller, Harbin / Heilongjiang
Ich lebe in China und bin seit 2007 mit meiner Frau Zhao, Limei, geboren in Shanghzi, Provinz Heilongjiang. Als ich bei Behörden meine Heiratsunterlagen vorgelegt habe, haben Sie auch die
Scheidungsurkunde, ich wurde gerichtlich geschieden in 2006, sehen wollen. Dabei bemängelten Sie, dass der Richter nicht unterschrieben hätte und damit die Scheidung als nicht vollzogen in China gelten würde.
Auch in Urteil des Bundesgerichtshofes ist festgeschrieben, dass der Richter für ein rechtswirksames Urteil unterschreiben muss. Ansonsten ist das richterliche Urteil nicht rechtskräftig:
Urteil BVerfG, 1 BvR 622/98 vom 15.4.2004, Absatz-Nr. (1 - 15)

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