Mittwoch, 24. November 2010

RA Plantiko, leicht berichtigte Zusammenfassung

  nachfolgendes von Herrn RA Plantiko z. K., meine Meinung nach wie vor:
es existieren keine zwei deutsche Staaten nur einer ist unser Rechtsstaat: das Deutsche Reich

die BRD ist ein staatsähnliches Gebilde der http://www.satansbanker.de/

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Von: "ClausPlantiko " <ClausPlantiko@t-online.de>
Gesendet: 23.11.2010 22:14:00
An: "Stefan Weinmann" <stefan.weinmann@web.de>
Betreff: Re: RA Plantiko, die BRD, das Deutsche Reich und das Haus Rothschild


Sehr geehrter Herr Weinmann,
hier die leicht berichtigte Zusammenfassung Herrn Palders. Von einem Anrufer hörte ich, daß der BGH meinen Antrag abgelehnt habe, so daß mir nur Gehörsrüge, Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde bleiben.
MfG CP.  


Bei der Verhandlung am 22. Nov. 2010  war ich anwesend. Sie begann um ca. 11.30 Uhr
und endete um ca. 13.40 Uhr. Insges. waren ca. 55 Besucher anwesend.

Die Verhandlung war interessant und sehr lehrreich. Wortführer war zu 80% Herr Plantiko, und das Gericht hörte aufmerksam zu, ohne zu unterbrechen. Das rechtliche Gehör war gewährleistet, im Gegensatz zu den niederen Instanzen, bei den sonst üblichen Verfahren vor deutschen Gerichten.

Der Vortrag von Herrn Plantiko umfasste die herrschende reale Justizsituation in Deutschland.

Er bemängelte, dass
in Deutschland keine reale verfassungsmässige Rechtsordnung existiert, dass die Staatsgewalt nicht vom Volke ausgeht und viele Gesetze nicht verfassungsgemäß sind.

Dabei hat er auch das vom Gesetzgeber nicht beachtete Zitiergebot, Art. 19(1)2 GG, erwähnt, so daß solche Gesetze nichtig sind..

Er hat ausgeführt, dass es in Deutschland keine volkslegitimierten Richter (im Gegenteil zu anderen Ländern) gibt, sondern nur von den jeweiligen Landesjustizministern bestimmte. Beschwerden über Amtshaftung verlaufen im Sande, was bei solchen "rechtsprechenden" Richtern nicht sonderlich überraschend ist. Von einer Neutralität = Äquidistanz der Richter zu den Streitparteien kann daher keine Rede sein.

Es wurde auch die fehlende Gewaltentrennung bemängelt, im Gegensatz zu anderen Ländern.

Herr Plantiko hat öfter auf GG  Art. 1, 20, 79(3) und 146 verwiesen. Zur Sprache kam ebenso
§ 81 StGB (Verfassungshochverrat).

Auf die Frage des Vorsitzenden BGH-Richters, warum er (Herr Plantiko) als Rechtsanwalt vom Deutschen Reich bestellt sei (Anm. Herr Plantiko klagt wegen des Entzugs der Zulassung als RA), antwortete Herr Plantiko, dass lt. Bundesverfassungsgericht das Deutsche Reich nicht untergegangen sei, sondern weiter existiere, aber mangels Organisation nicht handlungsfähig sei, im Gegensatz zur BRD. D.h., es existieren auf beinahe gleichem Territorium 2 Staaten mit 2
verschiedenen Staatsgrundlagen. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

Herr Plantiko hat gefragt, gem. welcher Gesetzesgrundlage deutsche Richter ihm die Zulassung auf Antrag der RA-Kammer entzogen haben und behaupteten, dass er geistig nicht in der Lage sei, die Tätigkeit eines RA auszuüben. Die Richter sind keine Ärzte, um solche Diagnosen
treffen zu können.
Antwort vom BGH:  betretenes Schweigen.

Bei dieser Angelegenheit ging Herr Plantiko auf
das bei uns zunehmende Übel der Zwangspsychiatrisierung ein. Er erwähnte auch, dass in Deutschland gegenwärtig jährlich ca. 30.000 Kinder den Eltern vom Jugendamt auf Anweisung von deutschen Richtern entzogen werden, dabei 25.000 ungerecht und gesetzwidrig.

Recht hat vor Gesetz Vorrang.

Herr Plantiko forderte den BGH auf, falls die Kompetenzen des BGH, die verfassungsmäßige Rechtsordnung herzustellen, überschritten seien, seine  Ausführungen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Das will sich der Vorsitzende, nach seiner Aussage, gründlich überlegen, denn er kann nicht die in dieser Verhandlung beanstandeten Rechtsprobleme lösen.

Eine Entscheidung über das Verfahren wird erst nach Besprechung der Richter fallen.

Nach meinem Eindruck ist Herr Plantiko bei den BGH-Richtern überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Man kann sich aber auch täuschen.

Das war ein kurzer Bericht in der Hoffnung, wortgetreu das Wesentliche von dem Komplex der Verhandlung wiedergegeben zu haben.

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