Freitag, 29. Oktober 2010

OTL d. R. verklagt Finanzamt

    Herr Oberstleutnat d. R. Schröpfer, verklagt das Finanzamt Rosenheim:
 
Klage




gemäß Artikel 19.4 GG i.V.m. Art. 2.1 GG und 20.3 GG


( Justizgewährleistungsanspruch )




und




BverfGE - 2 BvR 883/73 und 379, 497, 526/74- vom 28. Oktober 1975




Art. 19 Abs. 4 GG eröffnet einen Rechtsweg gegen die öffentliche Gewalt zu den Gerichten auch dort, wo das einfache Gesetz eine Klagemöglichkeit nicht vorsieht (BVerfGE 27, 297 [308]; für den vorläufigen Rechtsschutz auch BVerfGE 37, 150 [152 f.]).




i.V.m.




§ 31 Abs. 1 BverfGG




und




(BVerfGE 19, 377 - Berlin-Vorbehalt II)




des Alexander E. Schröpfer, Seestraße 26, 83064 Raubling




und




seiner Ehefrau Ulrike Schröpfer, gleiche Anschrift




Kläger


gegen




das Finanzamt Rosenheim, vertreten durch den Vorsteher Michael Alt




Beklagter


wegen




unzulässiger Anwendung ungültiger Steuergesetze, hier die AO1977 sowie das EStG und UStG, da diese gegen das zwingende sog. Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar verstoßen und somit nichtig sind.




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Den Rest und alles, was in dieser Sache geschieht (Strafanzeigen gegen die Mitarbeiter des FA) lesen Sie unter https://freemailng2307.web.de/jump.htm?goto=http%3A%2F%2Fwww.Finanzamt.name (noch Baustelle)



Beste Grüße von Ihrem

Akquisescout
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Alexander E. Schröpfer

Seestraße 26
D-83064 Raubling
Telefon +49 (0)   800  600 44 22 (kostenfrei)
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